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Das Patent von Heinrich Küchenmeister

In diesem Beitrag findet sich ein Patent von Heinrich Küchenmeister, welches eine allen Erschütterungen und Lagen trotzende Sprechmaschine behandelt. Praktisch beschreibt es ein System das dem von Loopingphon sehr ähnlich ist, doch stammt das angewendete Patent bei Loopingphon von einem Ludwig R. Hilgenberg, welches hier vorgestellt wird:  
 
Ob dennoch eine Verbindung zum Patent von Küchenmeister und Loopingphon/Purophon besteht ist ungeklärt, doch gibt es bisher keine Hinweise hierauf. 
Dennoch möchte ich es dem Leser nicht vorenthalten!

Heinrich Küchenmeister ist hauptsächlich durch den gleichnamigen Küchenmeister Konzern und sein Ultraphon bekannt, er hielt jedoch eine Vielzahl von Patenten auf diesem Fachgebiet. Viele seiner Erfindungen wurden auch an den eigenen Produkten verwendet, jedoch gehörte Purophon/Loopingphon nicht zum Konzern und war eigenständig. 

Wenn man nun das Patent betrachtet fällt, neben den komplizierten Formulierungen die typisch für H.Küchemeister gewesen zu sein scheinen, eine etwas aufwendigere Bauweise eines solchen Grammophones auf, als sie letztlich bei den Loopingphonen war. Dies ist allerdings nicht weiter verwunderlich, wo doch diese Idee bestenfalls für einen Prototyp genügte, nicht jedoch für eine Massenanfertigung. Abb.1 und Abb.5 kommen aber dem Tonarm von Hilgenberg im Prinzip schon äußerst nah. Ein selbstregulierbares Gegengewicht wäre auch ein sehr interessanter Vorzug gewesen - auf der anderen Seite aber sicher auch eine Fehlerquelle.

Der Einsatz von Tragegurten und ferner sogar Saugnäpfen ist eine brillante Idee, die leider bestenfalls vereinzelt bei Loopingphon zum Einsatz gekommen sein wird, nicht jedoch bei den geläufigen Modellen. Bisher ist mir ein Loopingphon bekannt, welches einen Tragegurt aufgewiesen haben könnte - es handelt sich dabei jedoch wahrscheinlich um ein Einzelstück. Hingegeben bei einem 1933 herausgebrachten "Osiphon" der Sprechmaschinenfabrik Otto Sindl waren serienmäßig drei verschiedene Tragegurte am äußerst leichten und kleinen Kasten vorhanden...

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Patentschrift Nr.455900 - (Gerne sende ich Interessieren das PDF-Dokument zu)

 Ausgegeben am 10. Februar 1928

Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 26. Januar 1928.
 Heinrich Küchenmeister in Berlin.
Sprechmaschine
Patentiert im deutschen Reich vom 22. Mai 1926 ab.
Die Erfindung bezweckt eine Sprechmaschine zu erschaffen, die in jeder Lage bei bei starken Erschütterungen einwandfrei gespielt werden kann. 
Es ist zwar einerseits bekannt, eine Sprechmaschine mit im wesentlichen senkrechter Plattenanordnung oder auch solche mit von unten bespielter Schallplatte zu verwenden und andererseits Gegengewichte zur Entlastung des Tonarms zu benutzen. Gemäß der Erfindung wird der Tonarm in bezug auf seine Schwenkachse räumlich so ausbalanciert, daß das sich das aus Tonarm und Schalldose bestehende System in vollkommen labilem Gleichgewicht befindet. Die bekannten Gewichtsanordnungen bieten hierzu keine Möglichkeit, da sie nicht derart einstellbar sind, daß der Schwerpunkt dieses Tonarm-Schalldosen-Systems mit dem Drehpunkt des selben zusammenfällt. 
 
Dieses vollständig schwebende System (Tonarm und Schalldose) wird erfindungsgemäß mit der Stahlnadel mittels einer gegebenfalls einstellbaren Kraft derart in die Plattenrille gedrückt, daß der für die richtige Tonbildung notwendige Druck auf der Nadel liegt. Diese zusätzliche Kraft ist im wesentlichen von der Gravitationswirkung unabhängig, so daß bei schnellen Lageänderungen und Bewegungen der Sprechmaschine die Größe dieser wirkenden Kraft nicht verändert wird. 
 
Die nach diesem Gesichtspunkt gebauten Sprechmaschinen können beispielsweise im Flugzeug Verwendung finden, um zur Entlastung des Piloten fortlaufend über den Funksprecher Orienterungssignale zu geben, ferner auf Schiffen, im Kraftwagen, auf Fahrrädern o dgl., d.h überall da, wo die normale Sprechmaschine durch Herausspringen aus der Schallrille des Lautschriftträgers versagt.
 
Der Erfindungszweck wird praktisch dadurch erreicht, daß die Nadel mit ihren Führungsgliedern in der Schallrille zwangsläufig und gegebenfalls nachgiebig festgehalten wird, und zwar mit einer Kraft, die in bezug auf die für den gedachten Zweck üblichen oder vorkommenden Erschütterungen stark genug ist, das Herausspringen der Nadel aus der Schallrille zu vermeiden. Die Haltekraft, welche beispielweise durch eine Zug- oder Druckfeder oder durch schmiegsame, elastische Bänder ausgeübt werden kann, ist einstellbar, um die Möglichkeit zu haben, den Führungsdruck stets den vorliegenden Verhältnissen anzupassen. Hierbei bleibt es unbenommen, die Zugfeder durch pneumatischen Druck, durch Saugkraft, durch ein Elektrosolenoid oder ähnliches zu ersetzen.
 
In gleicher Weise liegt es im Rahmen der Erfindung, das Festhalten der Schallnadel in der Schallrille durch innere oder äußere Federkräfte (d.h außen oder innen, nahe am Drehpunkt des Tonarms oder auf diesem durch ein federndes Glied) wirken zu lassen oder das elastische Band zweckmäßig über obere und untere Führungsrolle des Tonarmes zu führen und z.b durch Veränderungen der Spannkraft an einer der Befestigungsstellen die Regelung zu sichern.
 
Um die Sprechmaschine für ihre Zwecke besonders geeignet zu machen, ist sie an Stelle der sonst üblichen Schutzkanten o.dgl mit Saugnäpfen und Haken versehen, um die Sprechmaschine bedarfsgemäß am Fahrzeug (gegebenenfalls Plattenteller nach unten an der Decke) befestigen zu können oder sie mittels eines Gurtes auch während des Spielens zu tragen.
 
Die Zeichnung zeigt den Gegenstand der Erfindung in Abb. 1 bis 5 an verschiedenen Ausführungsformen.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Abb.1 bezeichnet a den Sprechmaschinenkasten, b den Plattenteller, c die Schallplatte, d eine Haltevorrichtung für den Plattenteller und die Schallplatte, die ihr Herabfallen von der Plattentellerachse verhindert, wenn z.b die Sprechmaschine mit dem Plattenteller nach unten aufgehängt wird, e die Nadel an der Schalldose f, g den Tonarm, h die Aufziehkurbel.
Diese Einrichtungen sind an sich bekannt. Erfindungsgemäß sind an der Kastenwand Saugnäpfe i befestigt und z.b an Ketten angebrachte Sicherheitshaken k vorgesehen, um die Sprechmaschine beispielsweise an einem Tragegurt aufhängen zu können.
 
 Das auf der Schalldose f und dem Tonarm g bestehende System ist mittels eines an einem Hebel g1 angebrachten Gewichtes so ausbalanciert daß sein Schwerpunkt mit dem Drehpunkt g2 zusammenfällt. Ferner sitzt am Tonarm g ein Führungsglied l, welches durch eine Feder m in der Senkrechten nachgiebig federnd ist. Die Stärke des Federzuges kann durch die Regelungsvorrichtung n verändert werden. 
Am unteren Plattentellerrand läuft ein beispielsweise aus Gummi gebildetes Rädchen o, das an der Vorrichtung l drehbar befestigt ist. Es ist hierdurch möglich, die Nadel e mit Zugkraft in der Rille der Schallplatte c gegen die Einwirkung von Erschütterungen festzuhalten. Am Tonarm g ist seitlich eine schlitzartige Führung p angebracht, in der die den Gegenstand der Erfindung dargestellte Führungsvorrichtung l,m,o sich gleitend hin und her bewegen läßt, um die u.a. durch den Krümmungsradius des Plattentellers gegebenen Abstandveränderungen während der Bewegung des Tonarms von der Peripherie des Tellers zum Zentrum auszugleichen.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Abb. 2 ist das Gehäuse a1 bezeichnet und der Phonogrammträger c1 als Filmband ausgebildet. Die feststehende Schalldose f1 wird durch eine nur angedeutete pneumatische Vorrichtung r von oben nachgiebig in die Schallrille gedrückt und festgehalten. Bei 
Abb.3 wird die Abb.1 entsprechende federnde Haltevorrichtung g4 nicht am unteren Rande des Plattentellers c2, sondern an Führungsleisten s gehalten, die konzentrisch zur Drehachse des Tonarms g angeordnet sein können, und zwar entweder zwischen der Drehachse g2 und dem Plattenteller c2 oder außerhalb des Plattentellers c2 oder an beiden Stellen.
In Abb.4 läuft ein federndes Führungs- und Halteglied v über zwei auf und unter dem Tonarm angeordnete Führungsrollen t. Es hält den Tonarm federnd und läuft über zum Verändern der Zugwirkung einstellbare Rollen u. Das Halteglied v kann aus Gummi, aus Federstahl oder anderen elastischen Werkstoffen bestehen. Diese Anordnung bietet den Vorteil, daß der Tonarm zwar mit verhältnismäßig geringer Reibung sich unter dem Druckglied v bewegen kann, daß jedoch auch bei seitlicher Aufhängung der Sprechmaschine der Tonarm durch diese Befestigung am Herausfallen aus der Tonrille verhindert wird. 
Abb.5 deutet eine Ausführung an, bei welcher ein elastisches oder federndes Halteglied w auf einem unabhängig vom Tonarm, aber von diesem geführten Ring x befestigt ist, der drehbar  am Kasten a2 gelagert ist. Eine Schraube w1 dient zum Einstellen der Druckwirkung des Haltebügels w.

Patentansprüche:
1. Sprechmaschine, bei der der Druck der Schallnadeln gegen die Schallplatte durch ein besonderes Mittel, eine Gewichtsanordnung, eine Federeinrichtung o.dgl., geregelt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das zweckmäßig elastische Haltemittel, elastisches Band (v,Abb.4), Federdruckeinrichtung (n,o oder w), Führungseinrichtung (g1,s,Abb.3) o.dgl., so ausgebildet ist, daß ein Herausspringen der Nadel bei Erschütterungen oder beim Umdrehen der Sprechmaschine verhindert.
 
2. Sprechmaschine nach Anspruch 1 mit am Tonarm angeordneter Haltevorrichtung und zur Tonarmdrehachse konzentrischer Führung, dadurch gekennzeichnet, daß die konzentrisch zur Drehachse (g2) des Tonarmes verlaufenden Führungen (s, Abb.3) am Sprechmaschinengehäuse (a) derart angeordnet sind, daß sie auch bei Bewegungen des Sprechmaschinengehäuses die richtige Lage der Schalldose zur Schallplatte gewährleisten. 
 
3. Sprechmaschine nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Haltevorrichtung (l,n und o) den unteren Rand des Plattentellers (b) gleitend umfaßt.
 
4. Sprechmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Plattenteller (b) in Verbindung stehende Haltevorrichtung  (l,o) zweckmäßg unter Einschaltung einer Feder (m) beweglich am Tonarm (g) angeordnet ist. 
 
5. Sprechmaschine nach Anspruch 1 mit Angleichsgewicht, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewicht (q) derart angeordnet und bemessen ist, daß das aus dem Tonarm (g), dem Gewicht (q) und seinem Halter bestehende System sich im labilem Gleichgewicht befindet, und daß für den erforderlichen Druck der Schallnadel gegen die Schallplatte eine besondere Zusatzeinrichtung (l,m,n,o) angeordnet ist.

6. Sprechmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein elastisches Band (v, Abb.4) oberhalb und unterhalb am Tonarm über Leitrollen (u) geführt und an der Sprechmaschine mittels einstellbarer Rollen drehbar befestigt ist. 

7. Sprechmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (a) mit Tragevorrichtungen z.b Tragegurt, Tragehaken (k), Saugnäpfen (i), versehen ist, welche die Befestigung an beweglichen Objekten (Person, Flugzeugen, Autos usw.) ermöglichen.




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